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Was ist die DSGVO überhaupt?

Hier finden Sie einen kurzen Überblick dazu, was es mit dieser Verordnung auf sich hat und inwiefern sie das Recht der Mitgliedstaaten vereinheitlicht.

Die DSGVO ist die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016
zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
(Datenschutz-Grundverordnung).

Als Verordnung hat diese, anders als eine Richtlinie, unmittelbare Geltung für die Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten die Verordnung nicht erst in nationales Recht umsetzen muss, sondern sie nach Inkrafttreten wie ein nationales Gesetz gilt. Warum aber hat z.B. Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz überhaupt revidiert? Der Grund dafür ist, dass die DSGVO zahlreiche Öffnungsklauseln enthält, die den Mitgliedstaaten ermöglichen, andere oder abweichende Bestimmungen zu erlassen. Die DSGVO sorgt also leider nicht dafür, dass in jedem EU-Staat genau das gleiche in Bezug auf Datenschutz gilt, sondern es muss immer noch (zusätzlich) das Recht des jeweiligen Landes angeschaut werden.

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